Inhaltliche Schwerpunkte der Freikirchen 2


5) Die Bedeutung von verbindlicher Gemeinschaft der Glaubenden:
Nach den Aussagen des Neuen Testamentes gehört zum Wesen des christlichen Glaubens nicht nur eine persönliche Glaubensbeziehung zu Jesus, sondern auch die verbindliche Eingliederung in eine Gemeinschaft von Glaubenden, die als „Leib Christi“ bezeichnet wird. Deshalb ist die Struktur und Verfassung der freikirch-lichen Gemeinden auch darauf ausgerichtet, den an Jesus gläubig Gewordenen eine „geistliche Heimat“ zu bieten, wo man lebendige Gemeinschaft mit anderen Christen erfahren kann und wo man im Glauben gestärkt und weiter geführt wird.


6) Die Bedeutung des Zeugnisses von Jesus anderen Menschen gegenüber:
Nach dem Gesamtzeugnis des Neuen Testamentes besteht der Auftrag Jesu an seine „Nachfolger“ darin, nun ihrerseits „Zeugen“ Jesu und des von ihm empfangenen Heils zu werden. Deshalb ist die Mitteilung und Weitergabe des Glaubens als Zeugnis von Jesus denen gegenüber, die noch nicht in einer persönlichen Glaubensbeziehung mit Jesus leben, wesentliches Element christlichen Glaubens.


7) Die Betonung der „Freiwilligkeit“ des Einzelnen
Die Freikirchen betonen sehr stark das Element der Freiwilligkeit. Wer einer Freikirche angehören möchte, muss sich aus eigenem, freien Willen dazu entscheiden. Die bewusste, persönliche Entscheidung für ein Leben mit Jesus und die Entscheidung, sich mit dieser Freikirche zu identifizieren und an ihrem Leben verbindlich teilzu-nehmen ist Grundvoraussetzung für eine Mitgliedschaft.


Mit dieser Aufzählung einiger wesentlicher gemeinsamer Merkmale von Freikirchen ist nun aber neben manch Unterscheidendem auch das Gemeinsame mit den Volkskirchen ausgedrückt.
Der Unterschied zwischen Freikirchen und Volkskirchen liegt vor allem in dem Bemühen, sich auf biblische Grundsätze zu konzentrieren und diese möglichst konsequent in Leben, Lehre und Struktur umzusetzen, um Vermischungen mit anderen Grundsätzen, die in der Bibel keinen Anhalt finden, zu vermeiden.
Was ist eine Freikirche
- im Gegensatz zu den Volkskirchen